Die Baubeschreibung

Bei dem Anwesen Taubestraße 10 handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Mehrfamilienhaus aus dem Jahre 1912. Hieraus ergibt sich, dass die vom Referat Denkmalschutz Leipzig erteilten Auflagen während der Restaurierung sorgfältig beachtet und ausgeführt werden müssen.

Die Besonderheiten der Reformstilzeit kommen sehr schön zum Vorschein, wie z. B. die Fassadenaufteilung, Putzornamente, gezogene Profilbänder und Pilaster. Die im Bestand befindlichen geputzten Ornamente, Lisenen und Wandteile werden ausgebessert, wo notwendig, originalgetreu in Größe, Profilform und Material erneuert und nach der Farbkarte des Denkmalschutzes gestrichen.

Bei dem Objekt handelt es sich um ein 3-geschossiges Gebäude mit zwei Wohnungen im ausgebauten Teil des Dachgeschosses. Das Gebäude erhält über alle Etagen einen Personenaufzug mit einer Fahrkorbgröße 1,10m x 1,40m. Der Aufzugschacht wird aus Kalksandsteinmauerwerk 17,5 cm bzw. 24 cm stark gemauert, auf einer bewehrten Bodenplatte nach Statik erstellt.

 

Die Dacheindeckung wird komplett erneuert. Die Neueindeckung erfolgt mit roten Biberschwanz-Ziegeln, gemäß Auflagen der Denkmalbehörde. Ebenso werden die haustechnischen Installationen des ganzen Gebäudes komplett erneuert. Die Abflusssteigestränge werden wegen den erhöhten Schallschutzanforderungen aus Gussrohr oder schalldämmendem Kunststoffrohr hergestellt. Sämtliche Steigleitungen der Be- und Entwässerung werden unter Berücksichtigung der zurzeit geltenden Schallschutz-, Wärmeschutz- und Brandschutz-Richtlinien verlegt und installiert. Die Heizung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Geräte- und Technikkombination dieser hocheffizienten und energetisch richtungsweisenden Wärmeerzeuger speist auch einen ausreichend großen Warmwasserboiler, der jede Wohnung mit Warmwasser versorgt.

Die alten Wohnungsgrundrisse werden unter weitgehender Einhaltung der alten Strukturen den modernen Anforderungen angepasst. Alle Wohnungen werden entsprechend der Planung barrierefrei mit 1,20 m breiten Bewegungsflächen ausgeführt. Die Einhaltung der DIN 18025 - Teil 2 kann in allen Wohnungen in fast allen Punkten sichergestellt werden.

Die Fenster werden nach Auflage des Denkmalschutzes durch neue Holzfenster, isolierverglast, gemäß den derzeit geltenden Vorschriften ersetzt.

Ihr Dieter Hoffmann

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